Ratgeber · Steuern & Kosten

Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in Spanien

Beim Immobilienkauf in Spanien liegen die gesamten Kaufnebenkosten je nach Region und Objekttyp meist zwischen 10 und 14 % des Kaufpreises — bei Bestandsimmobilien getrieben von der Grunderwerbsteuer (ITP), bei Neubauten von Mehrwertsteuer (IVA) und Beurkundungssteuer (AJD). Die genaue Spanne hängt von der Autonomen Region und dem Kaufpreis ab.

Stand: August 2026. Steuersätze ändern sich; maßgeblich ist die Regelung der jeweiligen Autonomen Region zum Zeitpunkt der Beurkundung. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Überblick

Die Posten im Überblick

Diese Posten fallen beim Immobilienkauf in Spanien typischerweise an, unabhängig von der Region:

PostenWer zahltTypische HöheBestand oder NeubauHinweis
ITP (Grunderwerbsteuer)Käufer7–13 % je RegionBestandRegional gestaffelt, siehe unten
IVA (Mehrwertsteuer)Käufer10 %NeubauBundesweit einheitlich
AJD (Beurkundungssteuer)Käufer1,2–1,5 % je RegionNeubauFällt zusätzlich zur IVA an
NotarKäuferca. 0,1–0,5 %, degressivBeideGesetzlich reguliertes Arancel
Grundbuch (Registro)Käuferca. 0,1–0,25 %, degressivBeideEbenfalls reguliertes Arancel
GestoríaKäufermarktüblich, meist ein niedriger vierstelliger BetragBeideAbwicklung der Steuer- und Registeranmeldung
AnwaltKäufermarktüblich, meist 1–1,5 % des KaufpreisesBeideNicht gesetzlich reguliert, empfohlen unabhängig vom Verkäufer
Übersetzer / DolmetscherKäufernach AufwandBeideFür Notartermin und Vertragsdokumente
Gutachter (Tasación)Käufermeist FestpreisBeideNur bei Finanzierung durch eine Bank erforderlich
BankgebührenKäuferje nach Bank und FinanzierungBeideNur bei Fremdfinanzierung

Quelle: Agencia Tributaria — IVA bei Immobilienerwerb, Notar- und Registro-Aranceln nach Real Decreto 1426/1989 und 1427/1989.

Balearen

Mallorca und Ibiza

Auf den Balearen ist die ITP für Bestandsimmobilien nach Kaufpreis progressiv gestaffelt. Reduzierte Sätze existieren für selbstgenutzten Erstwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. Alter, Wohnsitz); für ausländische Käufer eines Zweitwohnsitzes oder einer Kapitalanlage gilt in aller Regel die allgemeine Staffel.

KaufpreisanteilITP-Satz
bis 400.000 €8 %
400.001–600.000 €9 %
600.001–1.000.000 €10 %
1.000.001–2.000.000 €12 %
ab 2.000.001 €13 %

Quelle: Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB). Bei Neubau gilt statt der ITP die IVA (10 %) zuzüglich AJD (1,5 %).

Andalusien

Marbella und Costa del Sol

Andalusien wendet für Bestandsimmobilien einen einheitlichen ITP-Satz von 7 % auf den Kaufpreis bzw. den maßgeblichen Katasterreferenzwert an — je nachdem, welcher Wert höher liegt. Reduzierte Sätze (u. a. 6 % und 3,5 %) gelten nur für selbstgenutzten Erstwohnsitz unterhalb bestimmter Wertgrenzen und betreffen das Marbella-Zielsegment in der Regel nicht.

Bei Neubau gilt auch in Andalusien die bundesweite IVA von 10 %, zuzüglich einer AJD von 1,2 %.

Quelle: Junta de Andalucía — Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales.

Der Unterschied in einem Satz

Bestand oder Neubau — der Unterschied in einem Satz

Bestand: Es fällt die regional gestaffelte ITP an. Neubau (die erste Übertragung durch den Bauträger): Es fällt statt der ITP die IVA (10 %) zuzüglich AJD (1,2–1,5 % je Region) an. Alle weiteren Posten — Notar, Registro, Anwalt — fallen in beiden Fällen in ähnlicher Größenordnung an.

Oft übersehen

Was in dieser Rechnung meist fehlt

Plusvalía municipalGesetzlich Sache des Verkäufers, wird in der Praxis aber häufig verhandelt — vor der Reservierung eindeutig regeln.
Laufende Kosten ab ÜbergabeIBI (Grundsteuer), Gemeinschaftskosten, Versicherung sowie für Nichtansässige die Einkommensteuer nach Modelo 210 und ggf. die Vermögensteuer.
Kosten einer möglichen LegalisierungWenn ein Objekt baurechtliche Lücken hat, können Legalisierungskosten anfallen — diese gehören vor den Arras-Vertrag geprüft, nicht in die Nebenkostenrechnung danach.
Beispiel

Rechenbeispiel

Neutrales Rechenbeispiel — kein realer Fall, ausschließlich zur Einordnung der Größenordnung:

Beispiel: Bestandsimmobilie auf Mallorca, Kaufpreis 2.500.000 €
PostenBetrag (ca.)
ITP (12 % auf den Anteil in der höchsten Stufe)ca. 273.000 €
Notar & Registroca. 4.000–7.000 €
Anwalt (ca. 1 %)ca. 25.000 €
Gestoría & Sonstigesca. 1.500–3.000 €
Nebenkosten gesamtca. 300.000–310.000 € (ca. 12 % des Kaufpreises)
Häufige Fragen

Fragen zu den Kaufnebenkosten

In der Regel trägt der Käufer die Erwerbsnebenkosten — ITP oder IVA/AJD, Notar, Grundbuch, Gestoría und Anwalt. Die Plusvalía municipal wird gesetzlich dem Verkäufer zugeordnet, wird in der Praxis aber häufig verhandelt und sollte vor der Reservierung eindeutig geregelt werden.

Meist liegen sie in einer ähnlichen Größenordnung. Bei Neubau fallen IVA (10 %) plus AJD an, bei Bestand die regional gestaffelte Grunderwerbsteuer ITP. Je nach Region und Kaufpreis kann eine der beiden Varianten leicht günstiger ausfallen.

Die Steuer wird nach der notariellen Beurkundung fällig, in der Praxis meist innerhalb von 30 Werktagen über die entsprechenden Modelos bei der zuständigen Steuerbehörde der Autonomen Region abgeführt. Notar- und Grundbuchgebühren werden direkt im Zusammenhang mit der Beurkundung fällig.

Nach dem Erwerb fallen die jährliche Grundsteuer IBI, Gemeinschaftskosten, Versicherung sowie — für nicht in Spanien ansässige Eigentümer — die Einkommensteuer für Nichtansässige (Modelo 210) und gegebenenfalls die Vermögensteuer an.

Fragen zu Ihrer konkreten Kalkulation?

Wir ordnen die Nebenkosten für Ihr konkretes Vorhaben ein — als Teil der Bedarfs- und Strukturanalyse, bevor ein Objekt konkret wird.